Unsere AGB`S
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen nach § 6 (4) StBG und für Werksvertragsbasis nach § 631 BGB
PROFACTURA Büroservice&Buchhaltung, Anja-M. Szukat-Wagner
§1 Geltungsbereich
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der PROFACTURA Büroservice&Buchhaltung, Inhaberin Anja-M. Szukat-Wagner. Abweichungen von diesen AGB`s sowie ergänzende Nebenabsprachen und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform oder der ausdrücklichen Bestätigung.
Hiervon abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, auch wenn ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprochen wird.
§2 Gegenstand
Gegenstand des Vertrages sind die in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag bezeichneten Leistungen. Alle Leistungen werden ausschließlich im Rahmen nach §6 (4) StBG erbracht.
§3 Leistungsumfang
PROFACTURA Büroservice&Buchhaltung, Anja-M. Szukat-Wagner, übernimmt als Dienstleister Leistungen, die auf den Kunden individuell angepasst sind.
Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der Arbeitsergebnisse sind durch das Angebot des Auftragnehmers festgelegt, soweit sie nicht in den schriftlichen Vereinbarungen der Beteiligten geregelt sind.
Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsergebnisse bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
PROFACTURA ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Dritter zu bedienen.
§4 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass PROFACTURA auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Ausführung der Aufträge notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt, sowie Informationen erteilt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung der Aufträge von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst nach Beginn der Tätigkeit von PROFACTURA bekanntwerden.
§5 Vergütung
Die Abrechnungen der Leistungen von PROFACTURA erfolgen nach den schriftlichen Vereinbarungen mit dem Auftraggeber.
Die Preise werden aus der aktuellen Preisliste von PROFACTURA entnommen.
§6 Mitwirkungspflicht des Auftragnehmers
pro factura ist verpflichtet, die übertragenen Leistungen in der vereinbarten Zeit dem Auftraggeber zu erbringen. Hat PROFACTURA die vereinbarten Leistungen erstellt, so teilt PROFACTURA dies dem Auftraggeber schriftlich mit.
§7 Gewährleistung und Haftung
PROFACTURA ist für die Dauer von zwei Jahren nach Ablieferung der Arbeitsunterlagen verpflichtet, von ihr zu vertretende Mängel, die ihr schriftlich nachgewiesen werden, zu beseitigen. PROFACTURA hat einen Mangel nicht zu vertreten, wenn der Mangel auf der vom Auftraggeber gegebenen Aufgabenstellung oder der fehlerhaften/unzureichenden Mitwirkung des Auftraggebers beruht. Eine etwaige Gewährleistung der PROFACTURA entfällt ferner, wenn der Auftraggeber oder Dritte ohne Zustimmung der PROFACTURA die Leistungen oder Teile der Leistungen verändern. Ansprüche des Auftraggebers auf Wandlung, Minderung oder Kostenerstattung bei Ersatzvornahmen bestehen nicht.
PROFACTURA verpflichtet sich für evtl. entstandene Schäden eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung abzuschließen.
§8 Verschwiegenheit, Datenschutz, Loyalitätsverpflichtung
PROFACTURA verpflichtet sich, über alle ihr bekannt gewordenen oder bekannt werdenden geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten strengstes Stillschweigen zu bewahren, es sei denn der Auftraggeber entbindet PROFACTURA im Einzelfall ausdrücklich von dieser Schweigepflicht. Die Verschwiegenheitspflicht gilt über das Ende der Geschäftsbeziehung hinaus fort. Eine Verpflichtung zur Verschwiegenheit und Beachtung des Datenschutzes der ggf. zur Erfüllung des Auftrages von PROFACTURA herangezogenen Dritten wird durchgeführt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich auch über die ihm bekannt werdenden geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten der PROFACTURA strengstes Stillschweigen zu bewahren.
§9. Vertragsdauer und Kündigung
Die Vertragsdauer und die Kündigung werden in dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag schriftlich vereinbart.
§10 Schlussbestimmung
Sind oder werden die AGB teilweise unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine solche Wirksame zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Interessen dem Vertragsziel am nächsten kommt.
§11. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für beide Parteien ist Paderborn